Mit dem einstimmigen Beschluss des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte vom 16. März wurde erstmals eine Kollektivbeschwerde einer Spielergewerkschaft auf Basis der Europäischen Sozialcharta zugelassen. Damit ist der Weg frei für eine Untersuchung, ob Frankreich seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, angemessene Arbeitsbedingungen für Profis – einschließlich Minderjähriger – zu garantieren.
Im Zentrum des Streits steht der Vorwurf der FIFPRO, dass der französische Staat die Spieler nicht ausreichend vor den Gesundheits- und Sicherheitsrisiken eines völlig überfüllten Spielkalenders schützt. Diese Entwicklung werde maßgeblich durch einseitige Entscheidungen der FIFA über neue Wettbewerbsformate vorangetrieben.
Signal für die Branche
Besonders brisant: Die französische Regierung versuchte zuvor, das Verfahren mit dem Argument abzuweisen, dass etwaige Arbeitsrechtsverstöße in den Verantwortungsbereich privater Verbände wie der FIFA oder des nationalen Fußballverbandes (FFF) fielen.
Der Ausschuss erteilte dieser Argumentation eine Absage: Nationale Regierungen bleiben rechtlich dafür verantwortlich, fundamentale Arbeitnehmerrechte zu sichern – ungeachtet dessen, ob eine Branche von privaten Akteuren dominiert wird.
FIFPRO Europe, die in diesem Verfahren die französische Gewerkschaft UNFP unterstützt, sprach von einem "Signalurteil". Die Beschwerde verdeutliche, wie internationale Dachverbände nationale Standards für Ruhezeiten und Tarifverhandlungen regelmäßig umgehen.
Abschließend forderte die FIFPRO auch andere europäische Staaten auf, Fußballverbände für "systemische Versäumnisse" zur Rechenschaft zu ziehen, wenn kommerzielle Interessen über den Spielerschutz gestellt werden.
"Frankreich ist kein Einzelfall", hieß es in einer Stellungnahme. In vielen Ländern würden Mindeststandards für Arbeitszeiten und Arbeitsschutz durch globale Entscheidungen strukturell untergraben.
