Vorausgegangen war ein wochenlanges Verfahren. Am Mittwoch hatte das Bundesgericht des DFB die Auffassung des DFB-Sportgerichts vom 15. Oktober bestätigt, die Begegnung zu wiederholen.
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Fehlentscheidung beim Elfmeter
Auslöser des Verfahrens war ein Elfmeter in der 88. Minute. Die Leverkusenerin Kristin Kögel hatte diesen im ersten Versuch über das Tor geschossen. Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) ließ den Strafstoß wiederholen, weil sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung von der Torlinie bewegt hatte. Laut erstem Urteil des Sportgerichts war diese Entscheidung, die zum 3:2-Endstand führte, aber falsch. Kögel hatte im zweiten Versuch verwandelt.