FCH gegen FCH: Heidenheim und Rostock streiten um Markenrechte

Rostock ging gegen die Eintragung der Marke "FCH Fanshop" vor
Rostock ging gegen die Eintragung der Marke "FCH Fanshop" vorČTK / imago sportfotodienst / Andy Buenning

Bundesliga-Schlusslicht 1. FC Heidenheim und Drittligist FC Hansa Rostock stehen offenbar in einem skurrilen Rechtsstreit miteinander. Wie die Ostsee-Zeitung berichtet, streiten sich die beiden Fußballvereine vor dem Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) darum, wer offiziell das Kürzel "FCH" nutzen darf. Eine Entscheidung steht noch aus.

Der Bundesligist aus Heidenheim hatte beim DPMA offenbar schon 2024 die Marke "FCH Fanshop" eintragen lassen. Ziel sei gewesen, die Bezeichnung "logischerweise nur im Kontext mit unserem Vereinsnamen oder unserem Logo zu verwenden - und damit in klar erkennbarer Abgrenzung zum FC Hansa Rostock", teilte Heidenheims Sprecher Markus Gamm dem SID mit.

Hansa ging anschließend dagegen vor. Die Rostocker hätten den Heidenheimern die Nutzung der Bezeichnung "deutlich einschränken" wollen und "partnerschaftliche Gespräche" dazu abgelehnt, heißt es vom Bundesligisten. Der 1. FC Heidenheim habe daher seinerseits mit der Einleitung eines Verfahrens vor dem DPMA reagiert, da der 1846 gegründete Verein darauf besteht, die älteren Rechte an dem Kürzel zu haben. Hansa Rostock wurde erst 1965 gegründet.

Heidenheim hofft auf Einigung

"Das Vorgehen des FC Hansa Rostock konnten und können wir, im Sinne der Interessen unseres Vereins und des sonst üblichen partnerschaftlichen Miteinanders zwischen deutschen Profiklubs, so nicht hinnehmen", sagte Gamm, der jedoch zudem erklärte, die Heidenheimer seien im Rahmen einer außeramtlichen Einigung "selbstverständlich bereit, das Verfahren zu beenden".

Die Rostocker sehen dagegen eine "Abgrenzungsvereinbarung" zur Verwendung des Begriffs "FCH", die von den Klubs 2008 getroffen worden war, mehrfach verletzt - etwa bei der Gestaltung von Fanartikeln. Gespräche zwischen den Vereinen habe es dazu gegeben, diese hätten aber zu keinem Erfolg geführt. Resultat war die erste Verfahrenseinleitung durch die Rostocker.