"Ein Hammer": EuGH-Urteil schwächt den CAS

EuGH-Urteil schwächt den CAS
EuGH-Urteil schwächt den CASARNE DEDERT / DPA / dpa Picture-Alliance via AFP / Profimedia
Der Europäische Gerichtshof schwächt die Stellung des Internationalen Sportgerichtshofs erheblich. Der CAS hat bei Schiedssprüchen in der EU nun nicht mehr das letzte Wort.

Aufsehenerregendes Urteil mit unklaren Folgen: Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat die Stellung des Internationalen Sportgerichts CAS deutlich geschwächt. Das Sportgericht hat bei Schiedssprüchen in der Europäischen Union nicht mehr das letzte Wort, die Entscheidungen müssen künftig von nationalen Gerichten überprüft werden können. "Das ist ein Hammer. Es geht eigentlich noch über das hinaus, was erwartet worden ist", sagte die Sportrechtlerin Anne Jakob dem SID.

Das am Freitag in Luxemburg verkündete Urteil stellt den CAS und die Sportverbände vor Herausforderungen. "Der EuGH sagt nicht nur, dass die Entscheidungen des CAS in der Europäischen Union voll überprüfbar sein müssen. Sondern er geht noch einen Schritt weiter und sagt: Gerichte sollen einschränkende Entscheidungen sogar unbeachtet lassen", sagte Jakob. Bis dato waren Rechtssprüche des CAS final, lediglich das Schweizer Bundesgericht konnte jene Entscheidungen bislang kippen.

Folgen noch unklar

Welche Folgen der Richterspruch für den CAS, der unter anderem bei Disziplinarstrafen und Dopingsperren angerufen wird, haben wird, ist im Detail noch unklar. Während das Internationale Olympische Komitee (IOC) mitteilte, es habe "die Entscheidung zur Kenntnis genommen" und werde sie "sorgfältig prüfen", betonte der CAS in einer Stellungnahme, dass er "bereits bei Bedarf EU-Recht" anwende.

Ferner sei es nach einem früheren Urteil im Zusammenhang mit dem Eislauf-Weltverband ISU möglich, "Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem EU-Wettbewerbsrecht" vor nationalen Gerichten anzufechten. Generaldirektor Matthieu Reeb erklärte, der CAS werde "weiterhin weltweit zeitnahe und fachkundige Streitbeilegung anbieten".

CAS' Daseinsberechtigung wird "nicht infrage" gestellt

Auch Jakob stellte die Daseinsberechtigung des CAS "nicht infrage", jedoch habe "eine erhebliche Schwächung der Stellung des CAS stattgefunden", so die Sportanwältin: "Ehrlich gesagt weiß ich auch noch nicht so genau, wohin das führt", sagte Jakob. Sie wies vor allem auf die Grundidee hinter dem CAS hin, eine global einheitliche Rechtsprechung zu schaffen.

Um nach der nun veränderten Rechtslage in der EU trotzdem die nötige Einheitlichkeit zu wahren, sieht Jakob nun den CAS und die Sportverbände in der Pflicht. "Die Verbände und auch der CAS sind meines Erachtens jetzt aufgefordert, einen Ausgleich zu finden, wie man es schafft, die Rechtsprechung der Europäischen Union eben auch auf CAS-Fälle anzuwenden", sagte Jakob.

Der Ursprung der EuGH-Entscheidung liegt im Fall des belgischen Fußballklubs RFC Seraing. Jener befindet sich seit 2015 in einem Rechtsstreit mit dem Fußball-Weltverband FIFA. Der Verein hatte beabsichtigt, wirtschaftliche Rechte an Spielern an einen Investor zu übertragen. Dies ist laut Regularien der FIFA und der Europäischen Fußball-Union (UEFA) verboten, weshalb der Weltverband den Klub mit mehreren Sanktionen belegte, welche der CAS und darauf auch das Schweizer Bundesgericht bestätigten.


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