PSG-Anwalt Thomas Azzaro erklärte, der Klub habe bereits Klage gegen eine frühere Entscheidung der Rechtskommission der französischen Profiliga eingereicht, die PSG zur Zahlung an Mbappé verpflichtete. Die Anhörung hierzu sowie zur aktuellen Pfändung ist für den 26. Mai angesetzt. Die Klubseite argumentiert, Mbappé habe „keinen ausreichenden Anspruch“ und „keine Gefahr für die Beitreibung“ belegen können. Nur 14 der ursprünglich angeordneten 55 Millionen Euro konnten bisher tatsächlich gepfändet werden.
Für zusätzliche Brisanz sorgt die Gegenforderung von PSG: Der Verein wirft Mbappé vor, dem Klub durch angeblich bewusstes Verzögern bei Vertragsentscheidungen Schaden zugefügt zu haben. Dabei gehe es nicht vorrangig um eine Rückzahlung, betonte Anwalt Renaud Semerdjian, sondern darum, die Grundlage für Mbappés Ansprüche zu entkräften.
Mbappés Anwalt Thomas Clay hingegen verwies auf erhebliche Schwierigkeiten bei der Pfändung – etwa die Weigerung von Banken und die undurchsichtige Finanzstruktur des von Katar finanzierten Vereins. Clay warnte vor einer möglichen Aushöhlung des sportrechtlichen Systems: „Wenn Sie der Meinung sind, dass der Sportrichter kein Richter ist, bricht die gesamte sportrechtliche Ordnung zusammen.“
Vermeintliche Mbappe-Zusage im Zentrum des Rechtsstreits
Im Zentrum des Streits steht auch eine angebliche mündliche Vereinbarung aus dem Sommer 2023. PSG behauptet, Mbappé habe damals zugesagt, auf Teile seiner vertraglich zugesicherten Zahlungen zu verzichten, um dem Klub finanziell entgegenzukommen. Clay bezeichnete diese Darstellung als „Fantasievorstellung“.
Die gerichtlichen Entscheidungen am 26. Mai dürften entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf dieses komplexen und öffentlichkeitswirksamen Verfahrens haben.