Medien: Achraf Hakimi droht Strafprozess wegen möglicher Vergewaltigung

Befindet sich Hakimi (M.) in Schwierigkeiten?
Befindet sich Hakimi (M.) in Schwierigkeiten?William Volcov / BRAZIL PHOTO PRESS / Brazil Photo Press via AFP
Laut der Tageszeitung "Le Parisien" hat die französische Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt, um ein Strafverfahren gegen Fußball-Star Achraf Hakimi zu eröffnen. Es werden schwere Vorwürfe erhoben: 2023 soll der Rechtsverteidiger von Paris SG ein sexuelles Strafdelikt begangen haben.

2024/25 war die bislang erfolgreichste Saison in der Karriere des ehemaligen Dortmunders Achraf Hakimi. Mit PSG holte der Marokkaner nicht nur das französische Double, sondern auch die UEFA Champions League.

Wie "Le Parisien" berichtet, könnte den 26-Jährigen nun aber die Vergangenheit einholen. Im Februar 2023 soll der Fußball-Star via Instagram Kontakt zu einer Frau aufgenommen haben. Diese soll er in seinen Geländewagen eingeladen haben. 

Schwere Vorwürfe

Dort habe Hakimi der jungen Dame durch "ihre Kleidung hindurch" auf die Brüste geküsst haben – ohne deren Zustimmung. Unter Protest habe sie dem Außenverteidiger mitgeteilt, dass sie zu keinem sexuellen Kontakt bereit sei. Schließlich, so heißt es in dem Zeitungsbericht, habe er versucht, die Frau zu vergewaltigen.

Mithilfe eines Fußtritts sei es ihr aber gelungen, den Wagen zu verlassen. Anschließend habe die geschockte Frau eine SMS an eine Freundin geschickt. Aussagen, die das vermeintliche Opfer auch gegenüber der französischen Polizei bestätigt haben soll.

Im Dezember 2023 kam es zu einer Gegenüberstellung. Hakimi hat bislang sämtliche Vorwürfe bestritten. Die Dame warf ihm damals vor, einen "Erpressungsversuch" unternommen zu haben.

Am Freitag hat die Staatsanwaltschaft von Naterre Anklage gegen den PSG-Profi erhoben. Ziel der Behörden ist ein ordentlicher Prozess vor dem örtlichen Strafgericht. Hakimis Anwälte bezichtigen das mögliche Opfer als "Lügnerin". Es wurde angekündigt, "selbstverständlich alle verfügbaren Rechtsmittel" zu nutzen, um eine Verurteilung zu verhindern. Es gilt die Unschuldsvermutung.