Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wertete die Verunreinigung der Ränge für Anhänger von RB Leipzig vor dem Ligaduell beider Klubs im vergangenen April durch FCH-Fans mit zwei Dosen Buttersäure als unsportliches Verhalten.
"Trotz entsprechender Reinigungsversuche des 1. FC Heidenheim war während des Spiels ein unangenehmer Gestank im Gästeblock wahrnehmbar", hieß es in der DFB-Mitteilung zum Richterspruch erläuternd.
